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Verhalten im Sportunterricht

Der/die entschuldigte Schülerin/in ist grundsätzlich beim Sportunterricht anwesend.


Begründung: Der Sportunterricht vermittelt neben dem Erlernen von Bewegungsfertigkeiten und konditionellen Fähigkeiten auch wichtige Elemente des sozialen Miteinanders wie Fair Play, Toleranz und Hilfsbereitschaft. 
Daneben steht auch, wie im Bildungsplan gefordert, die Vermittlung von wichtigen Zusammenhängen zwischen Bewegung und Gesundheit im Mittelpunkt des Unterrichtes.


Wer aus gesundheitlichen Gründen (schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ärztliches Attest) sich nicht aktiv beteiligen kann, wird deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten im Unterricht eingesetzt. Dies betrifft im Besonderen das Mitwirken bei Gruppenprojekten im Rahmen des Sportunterrichtes.
Die Sportlehrkraft muss informiert werden, wenn wegen einer Erkrankung bei der Durchführung
bestimmter Übungen Rücksicht genommen werden muss.


Sollte nach der Einschätzung eines Erziehungsberechtigten trotz allem eine Teilnahme des/der Schüler/in am Sportunterrichts aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, so kann diese/dieser von einzelnen  Sportstunden befreit werden. Dies muss auf der Entschuldigung schriftlich vermerkt sein.